Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hofer Group Online Shop
1. Geltungsbereich
1.1 Allen Angeboten, Bestätigung von Kaufanträgen (Bestellungen) der Hofer Group GmbH mit einzigem Gesellschafter (in Folge „Hofer“ genannt) liegen die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut oder ausdrücklich akzeptiert werden müssen. Mit Erteilung eines Kaufantrags an Hofer werden sie vom Kunden als verbindlich anerkannt.
1.2 Mit den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen widerspricht Hofer ausdrücklich allen anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich von Hofer akzeptiert wurden.
1.3 Bestellungen oder Bestätigung von Kaufanträgen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
2. Annahme und Änderung eines Kaufantrages, Rücktritt seitens Hofer
2.1 Kaufanträge mittels des von Hofer bereitgestellten Formulars („Ordine - Bestellung“) gelten ab dem Zeitpunkt, an dem sie vom Kunden gegengezeichnet werden, als verbindlich und unwiderrulich. Im Falle eines Bestellantrags (“Proposta d’ordine - Bestellantrag”), der dem Kunden durch einen Handelsvertreter oder Geschäftsanbahner vorgelegt wird, behält sich Hofer das Recht vor, die Bestellung innerhalb von 30 Tagen ab Unterzeichnung des Kunden abzulehnen.
2.2 Direktbestellungen des Kunden, welche schriftlich an Hofer übermittelt werden müssen, stellen nach Ablauf von drei Tagen ab Erhalt durch Hofer einen unwiderrulichen Kaufantrag dar und gelten nur dann als angenommen, wenn sie seitens Hofer schriftlich mittels Post, Fax oder E-Mail bestätigt werden.
2.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eventuelle Vereinbarungen, Bedingungen oder Änderungen, die mündlich mit Vertretern oder Mitarbeitern von Hofer getroffen werden, keine verbindliche Wirkung entfalten, da ein Vertrag erst mit der Bestätigung des Kaufantrages nach obenstehenden Punkt 2.2 zustande kommt.
2.4 Hofer behält es sich nach eigenem Ermessen und auf Grundlage des jeweiligen Herstellungsfortschritts ausdrücklich vor, eventuelle Änderungsanfragen abzulehnen, die in Bezug auf eine erfolgte Bestellung nach Ablauf der Dreitagesfrist laut Punkt 2.2 oder nach Ausstellung einer Bestätigung eines Kaufantrages laut Punkt 2.3 eingehen. Änderungsanfragen müssen jedenfalls schriftlich erfolgen. Änderungen, welche bestellte Produkte gänzlich ersetzen würden, müssen als abgelehnt betrachtet werden (aliud pro alio). Hofer informiert den Kunden umgehend über eine eventuelle Annahme der Änderungsanfrage; sofern innerhalb von 3 Tagen ab Zustellung der Änderungsanfrage jedoch keine Antwort seitens Hofer erfolgt, ist diese jedoch als abgelehnt zu betrachten. Eventuelle Spesen und Zusatzkosten im Zusammenhang mit Änderungen oder Ergänzungen der Bestellung gehen stets
zu Lasten des Kunden. Im Falle der Bestellung zusätzlicher Produkte oder Nebenleistungen nach Erfüllung der Verplichtungen zur Lieferung oder Montage („posa in opera“) der Produkte, legt Hofer dem Kunden erneut ein Angebot/Auftragsantrag vor.
2.5 Hofer behält sich das Recht vor, innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss eines Vertrages gemäß obenstehenden Punkt 2.1 unter Ausschluss jeglicher Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüche für den Kunden einseitig vom Vertrag zurückzutreten.
3. Benachrichtigung der Lieferbereitschaft der Produkte, Lieferung und Montage beim Kunden
3.1 Hofer wird den Kunden per Post, Fax oder E-Mail benachrichtigen, wenn die Produkte bereit für die Lieferung an den Kunden sind. Dabei wird Hofer eine Frist von mindestens 15 Tagen angeben, innerhalb welcher der Kunde seine Verfügbarkeit zu der Entgegennahme der Produkte kommunizieren muss. Sofern der Kunde seine Verfügbarkeit nicht innerhalb dieser Frist mitteilt oder sofern die Lieferung aus Gründen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, nicht innerhalb von 90 Tagen ab der Benachrichtigung der Lieferbereitschaft erfolgen kann, hat Hofer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und der Kunde hat an Hofer 10% des Nettowerts der gesamten Bestellung als Konventionalstrafe zu zahlen, unbeschadet eventueller Schadenersatzansprüche.
3.2 Im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung der Produkte aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, muss Hofer keine vom Kunden bereits eingezahlten Beträge zurückzuerstatten.
3.3 Eventuelle Zeitangaben/Fristen in Bezug auf die Lieferung oder Montage von Produkten, die von Hofer in den Formularen laut obenstehenden Punkt 2.1 kommuniziert werden sind nicht als verbindlich oder essenziell anzusehen, sofern keine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Auch im letzteren Fall haftet Hofer jedoch nicht für Verzögerungen, die auf Zufall, höhere Gewalt oder auf Gründe, die der Kunde oder Dritte zu vertreten haben, zurückzuführen sind. Hofer behält es sich vor, Teillieferungen vorzunehmen, wobei jegliche Haftung für noch nicht gelieferte Produkte ausgeschlossen ist.
3.4 Der Kunde hat für einen den freien und einfachen Zugang zum Montageort der Produkte zu sorgen; der für den Einbau / die Montage der Produkte bestimmte Bereich muss daher frei von Materialen jeglicher Art sowie von Personen sein, die nicht an den Arbeiten beschäftigt sind und deren Gegenstände jeglicher Art. Der Schutz von gelieferten Produkten vor möglichen Schäden durch Wettereinlüsse muss bis zum Abschluss der Montage gewährleistet werden. Für Mitarbeiter von Hofer oder Dritte, die mit der Montage betraut sind, muss der Kunde erforderliche Strom- und Wasserquellen zur Verfügung stellen.
3.5 Der Kunde ist verplichtet, jegliche Produkte und Materialien, die am Montageort gelagert sind, bis zum Beginn und während der Montage zu verwahren. Das Risiko für jeglichen Schaden oder Diebstahl geht zu Lasten des Kunden; ausschlaggebend ist jedenfalls das von Hofer ausgestellte Transportdokument, das vom Transporteur zum Zeitpunkt der Entladung der Produkte ausgestellt wird. Das Risiko von Schäden an Sachen oder an Personen während der Montage wird ausdrücklich vom Kunden übernommen.
3.6 Hofer behält sich das Recht vor, Dritte mit der Montage der Produkte zu beauftragen.
3.7 Nach Abschluss eventueller Montagearbeiten kommuniziert Hofer den Abschluss der Montage an den Kunden, welcher verplichtet ist, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab dieser Mitteilung eine Überprüfung der gelieferten und montierten Produkte vorzunehmen, wovon ein schriftliches Protokoll zu verfassen ist.
3.8 Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien wird als Kaufvertrag deiniert und daher gilt jede vom Kunden ausdrücklich angeforderte und ausnahmsweise von Hofer durchgeführte Montagetätigkeit („posa in opera“) als rein akzessorische Leistung, welche der Rechtsnatur des Kaufvertrags nicht entgegensteht.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise, die in Angeboten oder Kaufanträgen angegeben sind, die von Hofer angenommen werden, sind als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer zu verstehen und sind nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig.
4.2 Falls der Kunde eine begünstigte Form zur Begleichung der Mehrwertsteuer in Anspruch nehmen möchte, muss er die vom Gesetz vorgesehenen Dokumente als Original oder konforme Kopie innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsabschluss an Hofer liefern.
4.3 Falls keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, hat Hofer nach Abschluss der Lieferung und eventueller Montagearbeiten umgehend das Recht, die sofortige Bezahlung der Produkte und eventueller Nebenleistungen zu verlangen.
4.4 Falls eine Montage der gelieferten Produkte aus Gründen, die Hofer nicht zuzurechnen sind, für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ab Benachrichtigung über die Lieferbereitschaft nicht durchgeführt oder abgeschlossen werden kann, ist Hofer ermächtigt, dem Kunden die gesamten Leistungen vertragsgemäß und nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen in Rechnung zu stellen.
4.5 Falls der Kunde die vereinbarten Preise nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen bezahlt, wird der Vertrag aufgrund des Verzugs automatisch aufgelöst. Sofern eine Ratenzahlung vereinbart wurde, verwirkt diese Erleichterung für den Kunden, ohne dass eine zusätzliche Mitteilung erforderlich ist. Hofer ist daher berechtigt, die Bezahlung aller getätigten Lieferungen zu verlangen, dies unbeschadet eventueller Schadenersatzansprüche.
4.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs hat der Kunde Zinsen im Umfang des Zinssatzes EURIBOR 3 Monate + 4% zu entrichten und jegliche Rechtsdurchsetzungskosten in Bezug auf die Zahlungseinforderung zu tragen. Der Kunde gerät in Verzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf.
4.7 Beanstandungen oder Anfechtungen jedweder Art berechtigen den Kunden nicht, die vereinbarten Zahlungen auszusetzen oder zu verspäten. Der Kunde kann keinesfalls Einwände oder Anfechtungen gegenüber Hofer erheben, solange er nicht jeder ausstehenden Zahlung nachkommt, einschließlich Zahlung der Produkte, auf welche sich die Beanstandung bezieht; die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich die Klausel „solve et repete“ gemäß Art. 1462 ZGB zu Gunsten von Hofer.
5. Gewährleistung
5.1 Mit der Unterzeichnung der gegenständlichen Vertragsbedingungen erklärt der Kunde, dass ihm bekannt ist, dass alle Produkte von Hofer, handwerkliche Einrichtungs-, bzw. Bauprodukte sind, welche auf Maß angefertigt werden. Bezüglich Beanstandung von Mängeln und Ersatz von Produkten sind eventuelle Abweichungen und Unvollkommenheiten ausgeschlossen, welche auf die handwerkliche Verarbeitung derselben, sowie die natürlichen Materialien und Werkstoffe zurückzuführen sind, wobei die Parteien anerkennen, dass diese Eigenschaften die Qualität der Produkte weder verändern noch beeinträchtigen, sondern vielmehr ein integrierendes und charakterisierendes Element desselben darstellen.
Ebenso haftet Hofer nicht für Maßunvollkommenheiten aufgrund baulicher Änderungen, welche im Zeitraum zwischen der Annahme des Vertragsabschlusses und der eventuellen Ausführung der Montage erfolgen. Der Kunde ist verplichtet Hofer auf solche umgehend hinzuweisen und Hofer behält sich das Recht vor den Vertrag anzupassen und abzuändern.
5.2 Die Parteien erklären ausdrücklich, dass die zwischen denselben eingegangene Rechtsbeziehung ein Kaufvertrag ist, welcher Produkte handwerklicher Art zum Gegenstand hat, die dem Kunden bekannten Regeln der „Instandhaltung und Erhaltung“ unterworfen sind. Daher ist die Gewährleistung gemäß vorliegendem Punkt in folgenden Fällen ausgeschlossen: (i) Falls die Produkte durch den Kunden oder durch nicht von Hofer autorisierte Dritte montiert werden, jegliche Mängel, die auf die Montage zurückzuführen sind, einschließlich Mängel, welche auf die Nichtbeachtung der “Regeln der Kunst” zurückzuführen sind; (ii) Mängel, welche auf die fehlende Instandhaltung oder Reinigung zurückzuführen sind; diesbezüglich erklärt der Kunde ausdrücklich, die schriftlichen Reinigungs- und Plegeanweisungen von Hofer erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben; (iii) Abnützung,
welche auch im Falle der korrekten Verwendung nicht vermeidbar ist (natürliche Abnützung); (iv) Mängel oder Abweichungen an Produkten, an welchem von Hofer nicht ermächtigte Änderungen/ Reparaturen/ Zusätze/ Austauscharbeiten vorgenommen worden sind oder diese jedenfalls von außenstehenden Dritten durchgeführt worden sind.
5.3 Der Kunde verplichtet sich eventuelle Mängel an Produkten innerhalb von 8 Tagen ab deren Übergabe zu beanstanden und zwar schriftlich mittels PEC (an die Adresse info@pec.hofergroup.it), Fax oder Einsendeschreiben mit Rückantwort, wobei das Transportdokument und eine konkrete Beschreibung der Art der Mängel beizuschließen ist. Im Falle von versteckten Mängeln muss die Beanstandung innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung derselben erfolgen. Für nicht innerhalb der genannten Fristen beanstandete Mängel übernimmt Hofer keinerlei Haftung. Falls die Montage der Produkte seitens Hofer erfolgt: In diesen Fällen wird die Überprüfung der durchgeführten Montagearbeiten vom Kunden innerhalb von 7 Tagen ab Gesamtfertigstellung der Arbeiten im Beisein eines Mitarbeiters von Hofer durchgeführt. Nach erfolgter Überprüfung muss der Kunde eventuelle versteckte Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Erkennbarwerden, schriftlich unter konkreter Beschreibung der Art des Mangels bei Hofer, bei sonstiger Verwirkung eines jeglichen Rechtsanspruches, anzeigen.
5.4 Die gegenständliche Gewährleistung ist für die Dauer eines Jahres gültig und beschränkt sich auf die auf die Reparatur des defekten Produkts oder, nach Wahl von Hofer, auf den Ersatz des Produkts oder auf die Rückerstattung des Preises und erstreckt sich auf keinen Fall auf Schadenersatz für direkte oder indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn, welche ausdrücklich ausgeschlossen sind.
5.5 Falls es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, kommt diesen sowohl die gegenständliche Gewährleistung nach dem ZGB sowie eventuelle Gewährleistungsansprüche nach dem italienischen Verbrauchergesetzbuch zu.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
6.1 Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegen ausschließlich dem italienischen Recht.
6.2 Alle Streitigkeiten, die sich zwischen Hofer und dem Kunden in Bezug auf die Erbringung vertraglicher Leistungen oder die Auslegung oder Gültigkeit dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder in Bezug auf die Ausführung, die Auslegung oder die Gültigkeit jeglicher Vertragsverhältnisse im Zusammenhang mit Verkäufen, die auf der Grundlage dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen getätigt werden, sind am ausschließlichen Gerichtsstand Bozen zu entscheiden.
6.3 Streitigkeiten mit Verbraucherkunden werden der Gerichtsbarkeit des Wohnortes oder des Wohnsitzes des Kunden zugeordnet.
6.4 Streitigkeiten mit Verbraucherkunden, die außerhalb von Italien ansässig sind, sind am Gerichtsstand Bozen (Italien) zu entscheiden, als Gericht des Ortes, an dem der Vertrag ausgeführt wird.
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